Frauenheilkunde

Ultraschall in der Schwangerschaft: Ist er tatsächlich gefährlich?

Eine medizinische Einordnung + Familienspeakerin Nora Imlau zum Thema!

von
Dr. med. Judith Bildau

Ultraschall in der Schwangerschaft: Ist er tatsächlich gefährlich?

Mit diesem Beitrag möchte ich, Judith, Frauenärztin & MutterKutter-Autorin aufklären. Und euch Ängste nehmen. Ihr bekommt nicht nur meine Sicht auf die Dinge und weitere Quellen zur Information genannt, sondern auch ein Interview mit dem Pränatalmediziner Dr. med. Kai-Sven Heling und Familienspeakerin Nora Imlau.

Und plötzlich kursiert Anfang diesen Jahres in den Sozialen Netzwerken eine Pressemitteilung von ‚Green Birth‘, einem ‚eingetragenen gemeinnützigen Verein‘, der ‚werdende Mütter und Väter stärkt, über Risiken geburtsmedizinischer Routine informiert und national und international vernetzt ist.‘ (Anmerkung der Redaktion. Die Pressemitteilung findet ihr unten angehängt). Darin heißt es, dass eine Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Schwangerenbetreuung ab 2021 nur nach Vorliegen einer medizinischen Indikation und von Ärzten bzw. anderem medizinischen und extra geschulten Fachpersonal durchgeführt erlaubt sei.

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Dr. med. Judith Bildau, Gynäkologin, Medfluencerin & Autorin// Credit: Sabina Radtke

k am Ultraschall: Eltern in Panik

Als Grund dafür wird ‚die nachgewiesene Belastung für das Kind‘ genannt. Ich muss wirklich schlucken, als mir eine Freundin, selbst gerade frühschwanger und merklich erschrocken, diese Pressemitteilung schickt und wissen möchte, was ich davon halte.

Meine erste Reaktion: Das muss ein Witz sein. Damit meine ich zunächst einmal gar nicht die Tatsache, dass Ultraschall nur noch von ärztlichem bzw. speziell geschultem (Fach-) Personal und bei medizinischer Indikation durchgeführt werden soll sondern vielmehr die meiner Meinung nach unsachliche Aufbereitung und Verbreitung von medizinischen Unwahrheiten, adressiert an werdende Eltern, die natürlich erst einmal in Angst und Schrecken verfallen.

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Doch was hat es mit dieser Pressemitteilung auf sich? Ist es tatsächlich so, dass es eine gesetzliche Änderung im Bereich der Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren geben wird? Und wenn ja, wo fängt die reine Informationswiedergabe der Pressemitteilung an und und ab wann geht es in eine unsachliche Bewertung der Sachlage über?

Lasst es uns einmal gemeinsam anschauen … Ultraschall in der Schwangerschaft: Gibt es eine Gesetzesänderung?

Über die neu Strahlenschutzverordnung und den Ultraschall

Es ist tatsächlich so, dass zum 01. Januar 2019 eine neue Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten ist. Und es stimmt auch, dass der Gesetzgeber darin Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge ohne medizinische Indikation untersagt. Genauer heißt es in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), §10: ‚Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.‘

Ultraschalluntersuchungen, die also ohne medizinische Indikation, das heißt auch, von nicht-medizinischem Personal durchgeführt werden, sind ab 2021 untersagt. Das ist nun festgeschrieben. Und das ist auch gut so. In erster Linie soll nämlich damit den aus dem Boden sprießenden sogenannten ‚Ultraschall-Studios‘ ein Riegel vorgeschoben werden. Dort werden in der Regel von nicht-medizinischem Personal und zu rein ‚fotographischen Zwecken‘ 3D/4D-Untersuchungen angeboten. Diese haben tatsächlich zunächst überhaupt keinen diagnostischen Sinn, sondern wurden eingerichtet, um den werdenden Eltern schöne und möglichst ‚lebensnahe‘ Bilder ihres Ungeborenen zu verkaufen. Online kann für wenig Geld ein Termin gebucht werden. Es findet in diesen Studios explizit kein medizinischer Ultraschall, geschweige denn eine Fehlbildungsdiagnostik, statt, sondern reines ‚Babyfernsehen‘. Das darf und muss kritisch hinterfragt werden und war längst überfällig. Der Gesetzgeber ist nun sogar einen Schritt weitergegangen.

Baby-TV ist nicht gleich Baby-TV

Auch ich persönlich stehe dieser Art des Gebrauchs und des ‚Verkaufs‘ von
Ultraschalluntersuchungen durchaus kritisch gegenüber. Es widerspricht meiner medizinischen Überzeugung. Und finde es gut, dass es so in diesem Ausmaß nicht mehr möglich sein wird. Dennoch betrachte ich die Art und Weise, wie diese Gesetzesänderung den Weg in die Öffentlichkeit geschafft hat und dort mit ihr umgegangen wird, sehr besorgt. Denn: ‚Baby-TV‘ ist meiner Meinung nach nicht gleich ‚Baby-TV‘.

Jede Patientin darf selbst entscheiden, wie viele Ultraschalluntersuchungen sie in der Schwangerschaft wünscht.

Natürlich gibt es hinreichend medizinische Indikationen für eine fetale Ultraschalluntersuchung. Allerdings habe ich auch viele Frauen in der Praxis erlebt, für die es, rein emotional, sehr wichtig war, alle vier Wochen und nicht nur bei den drei festgeschriebenen Terminen, ihr Baby zu sehen. Zu wissen, dass das Herz schlägt, wenn sie ihr Kleines selbst noch nicht fühlen können, zu sehen, dass ihr Kind gut wächst und, ja, auch das ein oder andere Bild mit nach Hause zu nehmen, um es der Familie und Freunden zeigen und es für sich aufbewahren zu können. In dieser Möglichkeit darf medizinisches Personal nicht beschnitten werdem. Diese Untersuchungen werden Frauen nicht aufgezwungen, jede Patientin darf selbst entscheiden, wie viele Ultraschalluntersuchungen sie in der Schwangerschaft wünscht.

Doch ist eine Ultraschalluntersuchung nun gefährlich für das Ungeborene?

Am 30.01.2019 veröffentlicht das ‚Ärzteblatt’ einen Beitrag diesbezüglich (‚Fachgesellschaft betont Unbedenklichkeit des Ultraschalls in der Schwangerschaft’). Darin erklärt der Vizepräsident der DEGUM, Prof.Dr.med. Kai-Sven Heling*, dass es „trotz jahrzehntelanger intensiver Forschungsarbeit nach wie vor keine Studienergebnisse gibt, die darauf hinweisen, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen.“ Und weiter:

„Aktuelle Studien haben gezeigt, dass eine theoretische, ultraschallbedingte Temperaturerhöhung im Körper der Schwangeren -die als potenzielle Gefährdung angesehen werden könnte- deutlich unter dem Temperaturanstieg liegt, der durch Fieber oder stärkere körperliche Aktivität ausgelöst wird. Demzufolge ist der Einsatz des 3D-Ultraschalls im Rahmen der Schwangerenvorsorge in der Regel unbedenklich.“

Weitere Artikel zu dieser Fragestellung findet ihr ihr:

Es werden Ängste und Sorgen geschürt!

In die Diskussion dieser Gesetzesänderung mischt sich nun die Debatte über die grundsätzliche Schädlichkeit des Ultraschalls. Eine sachliche und wissenschaftlich fundierte Betrachtung und Bewertung darüber ist gut und sinnvoll. Allerdings halte ich solche Pressemitteilungen wie die von ‚Green Birth‘ in diesem Zusammenhang für fatal. Und zwar in erster Linie für die Schwangeren und die werdenden Eltern. Es werden nämlich mit der Aufstellung von Behauptungen, die wissenschaftlich nicht belegt wurden, Ängst und Sorgen geschürt, die in diesem Kontext medizinisch einfach nicht berechtigt sind.

Man kann eine Debatte darüber führen, wie viele Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft sinnvoll sind, ob diese tatsächlich von Medizinern durchgeführt werden müssen oder ob speziell ausgebildete ‚Sonographeure‘ nicht sinnvoll wären. Man kann auch darüber diskutieren, ob die Schwangerenvorsorge insgesamt mehr von Hebammen mitbetreut werden sollte.

Lasst uns einen Mittelweg finden!

All diese Fragen sind berechtigt und sollten und dürfen offen gestellt werden. Letztendlich gilt es, einen guten und sicheren Mittelweg zwischen medizinischer Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit sowie einer ‚Überdiagnostik‘ zu finden. Letztendlich darf dieser keinen der Beteiligten beschneiden oder bevormunden – weder die Schwangere, noch den Arzt, noch die Hebamme. Am Ende haben ja schließlich alle genau ein Interesse: Dass ein geliebtes Kind unbeschadet den Weg auf diese Welt findet.

Während der Recherche zu diesem Blogbeitrag habe ich einen sehr klugen Beitrag von Nora Imlau* in den Sozialen Netzwerken zu diesem Thema gelesen, in dem sie unter anderem Dunja Hayali zitiert:

„Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, aber nicht auf seine eigenen Fakten.“

Und genau daran sollten wir uns halten: Wir sollten uns, gerade im medizinischen Bereich, zunächst einmal die Fakten bzw. die Studienergebnisse anschauen. Dann können und sollen wir diskutieren und uns austauschen. Und am Ende darf natürlich jeder seine eigene Meinung zu einem Thema haben, es ist sehr viel Platz für sehr viele Meinungen auf dieser Welt.

Bitte keine Ängste schüren!

Aber das Verleugnen bzw. das Verdrehen von Fakten, das bringt niemandem etwas, keiner sachlichen Diskussion- und in diesem Fall am wenigsten den werdenden Eltern.

* Privatdozent Dr.med Kai-Sven Heling ist Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe in Berlin und Vizepräsident der DEGUM (=Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin). Er beantwortet uns weitere Fragen zu dem Thema ‚Ist Ultraschall in der Schwangerschaft nun doch gefährlich?‘. Herzlichen Dank dafür!

*Nora Imlau ist Journalistin, Buchautorin und Referentin und Mutter und hat sich zu diesem Thema sehr klar in den Sozialen Netzwerken positioniert. Wir freuen uns sehr darüber, dass sie uns Rede und Antwort steht und uns erklärt, warum sie mit diesem Thema die an die Öffentlichkeit herangetreten ist. Danke, Nora!


Nora Imlau zum Thema Ultraschall!

Liebe Nora, was hat dich dazu bewogen, dich gerade bei diesem Thema öffentlich so klar zu positionieren?

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Journalistin & Familienspeakerin Nora Imlau

Mein Herzensanliegen und das Kernziel meiner Arbeit ist es, Eltern sauber recherchierte Informationen an die Hand zu geben, die sie auf ihrem individuellen Weg mit ihren Kindern unterstützen und bestärken. Damit möchte ich bewusst ein Gegengewicht setzen zu all der Panikmache, die oft unter dem Vorwand der Aufklärung und Bestärkung gerade in den sozialen Medien geschieht.

Die mediale Resonanz auf die Gesetzesänderung zum Thema Ultraschall war dafür ein gutes Beispiel: Kaum war die offizielle Pressemitteilung des Bundesinstituts für Strahlenschutz dazu raus, geisterte eine Pressemitteilung durchs Netz, die die Fakten aus der offiziellen Meldungen munter mit Halb- und Unwahrheiten vermischte.

Dahinter steckte ein Verein, dem Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft aus weltanschaulichen Gründen schon lange ein Dorn im Auge sind. Nun nutzte er die Gesetzesänderung, um die eigene Agenda unters Volk zu bringen: Ultraschall in der Schwangerschaft sei zukünftig nur noch unter strengen Auflagen erlaubt, weil es neue Belege für die Schädlichkeit der Untersuchung gebe.

Tausende Eltern hatten plötzlich Angst!

Obwohl die Pressemitteilung  des Vereins leicht recherchierbare Fehlinformationen  enthielt, wurde sie unkritisch von vielen Medien und teilweise sogar Fachverbänden geteilt. Die Folge: Tausende Eltern hatten plötzlich Angst, ihrem Kind aus Versehen in der Schwangerschaft geschadet zu haben.  Dabei gibt es keinerlei neue Evidenz für eine Gefahr, die von fachkundig durchgeführten Ultraschall-Untersuchungen ausgeht. Die Gesetzesänderung ist vielmehr eine reine Vorsichtsmaßnahme, sie hat vor allem das Ziel, rein kommerzielles von Nicht-Medizinern angebotenes Babyfernsehen zu unterbinden.
Es war mir ein Bedürfnis, das klar zu stellen, um Ängste zu nehmen.

Wie gehst du persönlich mit den Kommentaren und Diskussionen unter einem solchen Post von dir um? 

Mein Ziel ist es, nach bestem Wissen und Gewissen aufzuklären – was meine Leser*innen mit diesem Informationsangebot machen, ist ihre Sache. Natürlich gibt es immer mal sehr emotionale Reaktionen, wenn ich ein heißes Eisen anpacke, ob es nun um Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft, Homöopathie oder Impfungen geht. Immer wieder wird mir in den Kommentaren dann vorgeworfen, der Schulmedizin nach dem Mund zu reden und zu wenig Raum zu lassen für alternative Wahrheiten.

Diskussion um Ultraschall: Der Großteil der Rückmeldungen ist positiv!

Wichtig ist es, solche Äußerungen nicht persönlich zu nehmen, sondern zu sehen, dass sie viel mehr über die Schreibenden und ihre Weltsicht Aussagen als über mich. Und der größte Teil der Rückmeldungen, die ich für Statements wie das zum Thema Ultraschall erfahre, sind zum Glück positiv. Je erhitzter eine Debatte, desto dankbarer sind die meisten Menschen für unaufgeregte, fachlich fundierte Informationen.

Was möchtest du schwangeren Frauen und werdenden Eltern mit auf den Weg geben, die ja von allen Seiten (Internet, Fernsehen, Zeitungen, Freunden etc.) mit Empfehlungen, Tipps und Hinweisen ‚bombardiert‘ werden?

Ob im Internet oder in Büchern: Längst nicht alles, was Menschen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt und Babyzeit behaupten, stimmt auch so. Das Fiese ist, dass Panikmache in unserer modernen Zeit oft so pseudowissenschaftlich daher kommt: Da werden nicht nur krude Behauptungen aufgestellt, sondern gleich auch noch die angeblich wissenschaftlichen Belege dazu mitgeliefert. Liest man dann die Original-Studien, ist man oft überrascht, wie wenig an der angeblichen Gefahr wirklich dran ist.

Seid bitte immer wachsam!

Was kann man da tun? Ich selbst bin in meinen Schwangerschaften gut damit gefahren, mir eine Hebamme und eine Frauenärztin meines Vertrauens zu suchen und im Zweifelsfall gegen zu checken: Hat meine Ärztin hier die selben Bedenken wie meine Hebamme? Schätzt meine Hebamme diese Untersuchung für genauso nötig ein wie meine Ärztin? Beide Berufsgruppen haben ja eine ganz unterschiedliche Sicht auf Schwangerschaft und Geburt, da fand ich es hilfreich, immer noch mal eine andere Sichtweise zu hören und dann zu entscheiden, was ich tue.

Grundsätzlich gilt: Seid wachsam, wenn jemand versucht, Euch Angst zu machen – ob vor Ultraschallwellen oder vor außerklinischen Geburten. Wer wirklich auf Eurer Seite ist, klärt Euch so objektiv und sachlich wie möglich auf und unterstützt Euch in Eurer individuellen Entscheidung.


Leider kein Interview von „Green Birth“

Wir haben den Verein „Green Birth“ um ein Interview zu diesem Thema gebeten, da wir gerne auch hier ins Gespräch gekommen wären. Leider haben wir keins bekommen, allerdings den Hinweis, Zitat: „Da wir eine Pressemitteilung erarbeitet haben, dürfen Sie gern daraus zitieren und auf die Quelle verweisen.“

PE_Verordnung_Ultraschall_17.1.2019


„Ultraschall wird seit 50 Jahren in der Schwangerschaft angewendet und eine schädigende Wirkung ist nie beschrieben worden.“

Interview mit PD Dr. med Heling

Sehr geehrter Herr PD Dr.med. Heling, wir bedanken uns sehr dafür, dass Sie uns Rede und Antwort stehen. Bestimmt haben Sie ja aktuell einige Anfragen- die Diskussion um die neue Gesetzgebung und die Frage, ob Ultraschall in der Schwangerschaft nun doch gefährlich für das Baby ist, ist ja gerade sehr aktuell.

1. Was ändert sich denn nun konkret für schwangere Frauen ab 2021? Viele Frauen ‚buchen‘ ja gerne, neben den vorgegebenen Ultraschallterminen, also den drei Screenings, Ultraschalluntersuchungen zusätzlich als sogenannte IGEL-Leistung. Das hat zunächst einmal keinen medizinischen Hintergrund, sondern dahinter steckt eher der verständliche Wunsch, das Baby regelmäßig sehen zu können bzw. etwas zu Größe, Gewicht und evtl. schon recht frühzeitig über das Geschlecht erfahren zu können. Wird es das in Zukunft so nicht mehr geben? Dürfen Ärzte diese Art des ‚Baby-TV‘ nicht mehr anbieten?

Ultraschall schwanger Schwangerschaft Geburt Mamablog MutterKutter Dr. Judith Bildau
Pränatalmediziner Dr. med. Kai-Sven Heling

Im Strahlenschutzgesetz wird explizit das sogenannte Baby-TV ab 2021 verboten. Das heißt: Eventveranstaltungen gezielt zum Generieren von Bildern des Feten für die gesamte Familie. Dabei findet keine echte medizinische Untersuchung des Feten statt.

Zusätzliche IGel-Leistungen: kein Baby-TV

IGel-Leistungen sind anders zu bewerten. Da die Mutterschaftsrichtlinien ja nur einen Mindeststandard im Ultraschall bieten, sind dies zusätzliche Leistungen, die allerdings medizinische Leistungen sind und vom Arzt / Ärztin durchgeführt werden. Diese fallen nicht unter das Gesetz. IGel-Leistungen werden im übrigen in der Ultraschall – Vereinbarung zu den Mutterschaftsrichtlinien explizit erwähnt, z.B. in Bezug auf Feindiagnostik. Diese zusätzlichen IGel-Leistungen sind nicht als Baby-TV zu betrachten.

Können Sie uns noch einmal ganz kurz zusammenfassen, wie die aktuelle Studienlage bezüglich der Gefährdung von Ungeborenen durch Ultraschalluntersuchungen ist?

Siehe Degum – Stellungnahme, zusammengefasst: ungefährlich. (Anmerkung der Redaktion: die Pressemitteilung der DEGUM findet ihr unten angehängt).

Was denken Sie, warum wurde der Paragraph 10 so verändert? Auf was genau möchte der Gesetzgeber damit reagieren? Und macht das für Sie in dieser Form Sinn?

Die Frage kann man sich sehr wohl stellen, zumal dies im Strahlenschutzgesetz steht und Ultraschall ja Wellen sind. Die Information der Fachgesellschaften hat so verklausuliert stattgefunden (Nichtmedizinischer us und kosmetischer us sowie Laser), dass keine der relevanten Fachgesellschaften hier einen Bezug zur Schwangerschaft hergestellt hat. Insofern würden hier Partikularinteressen einer kleinen Gruppe reingeschrieben.

Keine Gefahr für den Feten

Haben Sie als Vizepräsident der DEGUM (=Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin) noch etwas, was Sie unseren schwangeren Leserinnen und überhaupt werdenden Eltern mit auf den Weg geben möchten?

Man sollte sich durch diese Diskussion mit nicht verunsichern lassen. Ultraschall wird seit 50 Jahren in der Schwangerschaft angewendet und eine schädigende Wirkung ist nie beschrieben worden. Dagegen ist der Nutzen unbesehen. Wie jede diagnostische Methode sollte man Ultraschall verantwortungsvoll anwenden und sich als Untersucher auch mit dem technischen Hintergrund auskennen. Eine medizinische Untersuchung des Feten ist ungefährlich und der medizinische Nutzen ist unbestritten.

Wenn man dies beachtet, kann man diese Methode (Ultraschall) in unserer durchtechnisierten Welt mit Handy, WLAN und Flugreisen ohne weiteres und ohne Gefahr für den Feten anwenden.

Wir danken Ihnen sehr dafür, dass Sie uns dabei behilflich sind, dieses Thema sachlich und fachlich kompetent darzustellen und zu diskutieren.


DEGUM_Pressemitteilung_Neue_Strahlenschutzverordnung


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